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Dr. rer. nat. Wiebke Salzmann
Bäukenweg 11
18182 Mönchhagen
Telefon: (03 82 02) 3 60 84
Fax: (0321) 211 984 47 (E-Mail-Umleitung)
E-Mail (1): wiebke.salzmann@wissenstexte.de
E-Mail (2): wiebke.salzmann@t-online.de
für die hier veröffentlichten Texte: Wiebke Salzmann
Allgemein: Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Fotos von mir und/oder meinem Mann. Die Grafiken sind alle von mir (erstellt in OpenOffice), das gilt auch für die animierten Grafiken. Zur Bildbearbeitung habe ich das Programm GIMP verwendet.
Zur Seite Populärwissenschaftliches: Die Zeichnungen der Personen in dem Foto oben rechts stammen von Roland Wengenmayr (www.roland-wengenmayr.de).
Aus: Wiebke Salzmann: Der Urknall und andere Katastrophen. Wiley-VCH, Weinheim, 2007. Näheres zum Buch unter: Populärwissenschaftliches.
Die beschriebenen Experimente haben wir alle selbst durchgeführt und es hat soweit alles wie beschrieben funktioniert. Dennoch wird keinerlei Haftung übernommen – weder für das Gelingen beim Nachmachen noch für eventuelle dabei auftretende Schäden. Die Experimente sind auch nicht für unbeaufsichtigte Kinder gedacht und wann immer Hitze oder Feuer eine Rolle spielt, sollten Kinder sie überhaupt nicht durchführen!
Trotz sorgfältiger inhhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Die im Formular abgefragten oder mit Ihrer sonstigen Anfrage per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost an mich übermittelten Daten zu Ihrer Person – wie E-Mail-Adresse, Adresse, Telefonnummer, Name – nutze ich selbstverständlich ausschließlich, um auf Ihre Anfrage zu antworten.
Hersteller von beispielsweise Kopiergeräten oder auch Computern einen Beitrag an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen (Informationen dazu unter www.vgwort.de), die dieses Geld dann an die Autoren austeilt, gewissermaßen als Honorar für Kopien und Ausdrucke ihrer Texte, die von anderen an diesen Kopierern und Computern gemacht werden. Damit auch kontrolliert werden kann, ob und wie oft ein Text aus dem Internet genutzt wird, stellt die VG Wort den Autoren sogenannte Zählpixel zur Verfügung. Diese bauen die Autoren in ihre Internettexte ein und mit deren Hilfe kann dann gezählt werden, wie oft eine Seite aufgerufen wird. Solche Zählpixel befinden sich auf all den Seiten meiner Internetpräsenz, auf denen Sachtexte stehen, also im gesamten Physik-Bereich www.physik.wissenstexte.de. Zur Verwendung der Zählpixel erklärt die VG Wort auf ihrer Internetseite, dass die Anzahl der Zugriffe, die Anzahl der Browsersitzungen und die Anzahl der Abrufer pro Artikel ermittelt werden; anhand der so ermittelten Daten jedoch nur festgestellt wird, ob der jeweilige Text den Schwellenwert für die Anzahl Zugriffe überschreitet, ab dem er an der Ausschüttung der Tantieme teilnimmt. Eine anderweitige Verwendung der Daten schließt die VG Wort ausdrücklich aus. Die VG Wort versichert, dass die IP-Adressen der Seitennutzer nicht gespeichert werden und weder eine Rückverfolgung früherer Seitenaufrufe des gleichen Nutzers erfolgt noch eine Auswertung der Daten, die den für die Zählung notwendigen Rahmen übersteigt.
Ich bin kein Jurist, aber in meinem Beruf bekommt man das ein oder andere zu dem Thema „Urheberrecht“ mit. Und dieses Laienwissen gebe ich hier gern weiter (aber auch hier hafte ich nicht für die Richtigkeit der Darstellung).
Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind durch das Urheberrecht geschützt. Allerdings müssen die Werke ein gewisses Maß an kreativer Leistung darstellen – die Inhalte der Seiten Kontakt oder Leistungen meines Internetauftritts dürften beispielsweise kaum einen Fall für das Urheberrecht darstellen. Anders sieht es bei den Sachtexten im Bereich „Wissen in Texten“ oder gar bei den hier veröffentlichten Geschichten aus. Diese sind urheberrechtlich geschützt – und zwar unabhängig davon, ob das Zeichen „©“ darunter steht oder nicht. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit dem Schaffen des Werkes.
Das Urheberrecht teilt sich in zwei Teile: zum einen das Urheberpersönlichkeitsrecht, zum anderen das Verwertungsrecht.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht sorgt dafür, dass ein Werk nicht veröffentlicht werden darf, ohne den Namen des Autors zu nennen. Wenn Sie also eine Grafik von meiner Internetseite auf Ihrer Seite veröffentlichen, müssen Sie dazuschreiben, dass Sie die Grafik von mir haben. Außerdem darf ein Werk ohne Genehmigung des Autors nicht verändert werden. Wenn Ihnen die Grafik zur Entstehung eines Tiefs zu grau ist, dürfen Sie das also nicht eigenmächtig ändern, wenn ich der Meinung bin, dass nur das Grau die Aussage treffend wiedergibt. (Bin ich nicht.)
Aber so lange ich das Verwertungsrecht nicht an Sie abgetreten habe, dürfen Sie die Grafik überhaupt nicht auf Ihre Internetseite stellen – egal in welcher Farbgestaltung. Das Verwertungsrecht ist das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes, in welcher Form auch immer – als Buch, im Internet, in Zeitschriften, …
Das Verwertungsrecht ist also das, was einem Künstler die Möglichkeit gibt, Geld zu verdienen, indem er beispielsweise das Verwertungsrecht an einem Manuskript einem Verlag einräumt, der dann ein Buch daraus macht, dieses vermarktet und dem Autor ein entsprechendes Honorar zahlt.
Es gibt ein paar Dinge, die Sie doch dürfen: Beispielsweise dürfen Sie einzelne Kopien für den eigenen Gebrauch machen. (Das Setzen einer fremden Grafik oder eines Textes auf eine Internetseite, die dann zigmal aufgerufen wird, stellt aber keine einzelne Kopie mehr dar!) Wenn Sie also eine Grußkarte für Ihre Schwiegermutter basteln wollen, dürfen Sie dazu das Foto von der Gewitterwolke auf der Seite „Wirbelsturm“ benutzen. Wenn Sie einen Verlag aufbauen wollen, der Grußkarten für Schwiegermütter verlegt, müssen Sie selbst fotografieren oder mir die Rechte an meinem Bild abkaufen.
Im Grunde haben Sie für die „einzelnen Kopien zum privaten Gebrauch“ von Texten auch schon bezahlt – Hersteller von beispielsweise Kopiergeräten oder auch Computern zahlen einen Beitrag an die Verwertungsgesellschaft Wort (Informationen dazu unter www.vgwort.de), die dieses Geld dann an die Autoren austeilt, gewissermaßen als Honorar. Und die Hersteller reichen die Kosten vermutlich zumindest teilweise an die Kunden weiter.
In wissenschaftlichen Veröffentlichungen gibt es auch Ausnahmen. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind sowieso frei, lediglich bestimmte Formulierungen können geschützt sein. Sie können also selbstverständlich jederzeit einen Text über Elektromotoren verfassen, aber meinen oder den eines anderen Autors einfach kopieren, geht nicht. (Für Prüfungsarbeiten empfiehlt sich das ohnehin nicht, denn auch Lehrer und Dozenten wissen, wie man den Ursprung eines Textes über Suchmaschinen feststellt. Und das kann dann eine empfindliche Störung der Karriere zur Folge haben.) Sie dürfen jedoch Textabschnitte zitieren, wenn Sie die für eine eigene wissenschaftliche Arbeit benötigen, wobei auch Bilder zitiert werden dürfen. (Dabei sollte man allerdings auch tunlichst den Urheber nennen.) Wenn Sie also einen wissenschaftlichen Artikel „über die Zuverlässigkeit privater Wetterstationen unter besonderer Berücksichtigung Nordostdeutschlands am Beispiel des Orkantiefs Kyrill“ verfassen wollen, dürfen Sie die Abbildungen der Messreihen auf der Seite „Orkantief Kyrill“ darin verwenden, um daran die absolute Zuverlässigkeit privater Wetterstationen in Nordostdeutschland zu zeigen. (Aus persönlichem Interesse hätte ich dann gern eine Kopie von dem Artikel.)
Und nach all dem, was Sie nicht dürfen, jetzt aber doch mal das, was Sie meinetwegen gern dürfen – die Grafiken in den Sachtexten gebe ich frei zur Nutzung auf Internetseiten, die rein privat ohne die Absicht, Einnahmen zu erzielen, betrieben werden, unter der Bedingung, dass mein Name und die Quelle angegeben wird (also die betreffende Seite meines Internetauftritts angegeben und verlinkt wird). Dabei dürfen Sie auch gern die Farben ändern. Übrigens sind das alles OpenOffice-Grafiken. (Die Fotos sind nicht freigegeben, da ich mir die Rechte an denen teilweise mit meinem Mann teile, wenn sie nicht ohnehin einem Dritten gehören.)
Außerdem gebe ich die Grafiken frei zur Nutzung im Unterricht an nicht-gewerblichen Bildungseinrichtungen (wie öffentliche Schulen, Hochschulen und Volkshochschulen). (Es kann sein, dass das ohnehin per Gesetz so geregelt ist, da bin ich mir nicht sicher.)